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AutofahrerInnen aufgepasst: Härtere Strafen für Verkehrssünder

Wissenswertes im Archiv >> Januar 2008 - März 2008

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Die Strafe beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung beträgt nun 50 Euro (bisher 25 Euro)
  • Die gesetzliche Verpflichtung für Licht am Tag wurde abgeschafft (freiwilliges Fahren mit Licht am Tag ist aber weiterhin erlaubt)
  • Verpflichtende Winterausrüstung für PKW: Von 1. November bis 15. April müssen Autos bei winterlichen Fahrverhältnissen an allen vier Rädern mit Winterreifen oder Schneeketten an mindestens einer Achse ausgestattet sein
  • Die Strafen für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h betragen in Zukunft mindestens 70 Euro
  • Aus für Führerscheintourismus: Jemandem, der sich trotz in Österreich entzogener Lenkerberechtigung in einem anderen EU-Land einen Führerschein besorgt, wird dieser aberkannt
  • EU-weite Vollstreckung von Verkehrsstrafen: Ausländische Geldbußen ab 70 Euro werden europaweit vollstreckt

Zuletzt geändert am: May 20 2010 um 10:28 AM

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