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AutofahrerInnen aufgepasst: Härtere Strafen für Verkehrssünder |
| Wissenswertes im Archiv >> Januar 2008 - März 2008 |

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Die Strafe beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung beträgt nun 50 Euro (bisher 25 Euro)
- Die gesetzliche Verpflichtung für Licht am Tag wurde abgeschafft (freiwilliges Fahren mit Licht am Tag ist aber weiterhin erlaubt)
- Verpflichtende Winterausrüstung für PKW: Von 1. November bis 15. April müssen Autos bei winterlichen Fahrverhältnissen an allen vier Rädern mit Winterreifen oder Schneeketten an mindestens einer Achse ausgestattet sein
- Die Strafen für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h betragen in Zukunft mindestens 70 Euro
- Aus für Führerscheintourismus: Jemandem, der sich trotz in Österreich entzogener Lenkerberechtigung in einem anderen EU-Land einen Führerschein besorgt, wird dieser aberkannt
- EU-weite Vollstreckung von Verkehrsstrafen: Ausländische Geldbußen ab 70 Euro werden europaweit vollstreckt
Zuletzt geändert am: May 20 2010 um 10:28 AM
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