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Winterreifenpflicht ist ab 1.1.2008 fix und gilt für PKW und LKW von 1.11. bis 15.4.

Wissenswertes im Archiv >> Oktober 2007 - Dezember 2007

1.1.2008 ist die Verwendung von Winterreifen, oder von Schneeketten bei Sommerreifen Vorschrift, sobald das Kfz auf einer winterlichen Fahrbahn in Betrieb genommen wird. Die Vorschrift gilt von 1. November bis 15. April, wobei ausdrücklich "winterliche Verhältnisse" herrschen müssen. Bei Verstoß droht Strafe Wer gegen die Vorschrift verstößt, wird künftig gestraft: Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von 35 Euro geahndet, wenn ein Gefährdungstatbestand vorliegt, wird es richtig teuer: Winterreifensünder können dann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Die Exekutivorgane bekommen auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen. Leistungsfreiheit des Versicherers Im Rahmen der Kaskoversicherung ist eine Kollision des Kfz, die aufgrund der Nutzung von nicht vorschriftsmäßig verwendeten Reifen verursacht wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! Als Grundlage dienen die Bestimmungen des §61 VersVG (grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens). Es wird somit der Schaden am (auch Kollisions-)Kasko versicherten Kfz nicht entschädigt. Im Rahmen der Kfz-Haftpflicht, ist die Verwendung der unvorschriftsmäßigen Bereifung der Anscheinsbeweis einer Gefahrerhöhung im Sinne des Art.10 der dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen. Es kann somit zu einer Leistungsfreiheit bis zum Betrag von EUR 11.000,- kommen. Regresspflichtig wären in diesem Fall der Halter des Kfz, sowie der Lenker (solidarisch). (Quelle: WMD Brokerchannel)

Zuletzt geändert am: May 20 2010 um 10:27 AM

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